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   OVG Thüringen, 12.09.2013 - 2 EO 412/13   

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OVG Thüringen, 12.09.2013 - 2 EO 412/13 (https://dejure.org/2013,50047)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 12.09.2013 - 2 EO 412/13 (https://dejure.org/2013,50047)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 12. September 2013 - 2 EO 412/13 (https://dejure.org/2013,50047)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Dienstherrn zur schriftlichen Niederlegung der Auswahlerwägungen im Zusammenhang mit einem Auswahlverfahren

  • Justiz Thüringen

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Schriftliche Niederlegung der Auswahlerwägungen auch bei nicht erfülltem Anforderungsprofil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
    Verpflichtung des Dienstherrn zur schriftlichen Niederlegung der Auswahlerwägungen im Zusammenhang mit einem Auswahlverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2013 - 2 EO 412/13
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass der entscheidenden Stelle die Bewertungsgrundlagen vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52/08 - BVerwGE 136, 36; vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 - BVerwGE 133, 13; und - 1 WB 59/08 - BVerwGE 133, 20; unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - Juris, Rn. 44 ff., m. w. N.).

    In einem an den örtlichen Personalrat gerichteten Schreiben kann grundsätzlich nicht zugleich die Auswahlentscheidung des Dienstherrn liegen; die dokumentierte Auswahlentscheidung kann auch nicht dadurch ersetzt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 18. März 2011, a. a. O.).

    Dies liefe der effektiven Gewährleistung des verfassungsrechtlich verbürgten Bewerbungsverfahrensanspruchs zuwider (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 - Juris, Rn. 13; Beschluss des Senats vom 18. März 2011, a. a. O., Rn. 50).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2013 - 2 EO 412/13
    Wird dabei eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs festgestellt, muss die Ernennung des ausgewählten Bewerbers bereits dann durch einstweilige Anordnung untersagt werden, wenn die Auswahl des Antragstellers bei rechtsfehlerfreier Auswahl jedenfalls möglich erscheint (stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, Juris, Rn. 11 ff.; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 - Juris, Rn. 10-12, m. w. N.; Beschluss des Senats vom 30. Januar 2012 - 2 EO 939/11 - Abdruck S. 7 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11

    Begründungserfordernis im Falle der Nicht-Berücksichtigung eines Beamten bei

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2013 - 2 EO 412/13
    Dies liefe der effektiven Gewährleistung des verfassungsrechtlich verbürgten Bewerbungsverfahrensanspruchs zuwider (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 - Juris, Rn. 13; Beschluss des Senats vom 18. März 2011, a. a. O., Rn. 50).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2013 - 2 EO 412/13
    Wird dabei eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs festgestellt, muss die Ernennung des ausgewählten Bewerbers bereits dann durch einstweilige Anordnung untersagt werden, wenn die Auswahl des Antragstellers bei rechtsfehlerfreier Auswahl jedenfalls möglich erscheint (stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, Juris, Rn. 11 ff.; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 - Juris, Rn. 10-12, m. w. N.; Beschluss des Senats vom 30. Januar 2012 - 2 EO 939/11 - Abdruck S. 7 ff.).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2013 - 2 EO 412/13
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass der entscheidenden Stelle die Bewertungsgrundlagen vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52/08 - BVerwGE 136, 36; vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 - BVerwGE 133, 13; und - 1 WB 59/08 - BVerwGE 133, 20; unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - Juris, Rn. 44 ff., m. w. N.).
  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 122.84

    Altbauwohnraum in Berlin - Mietpreisbindung - Steuerbegünstigte Wohnung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2013 - 2 EO 412/13
    Der Präsident des Landeskriminalamts und das Verwaltungsgericht hatten die Urkunden über das Bestehen der Laufbahnprüfung keiner inzidenten Prüfung zu unterziehen, weil dem damit dokumentierten bestandskräftigen Verwaltungsakt Tatbestandswirkung zukommt, d. h. seine Wirksamkeit ohne Rücksicht auf seine Rechtmäßigkeit vom Betroffenen sowie Gerichten und Behörden als gegeben hingenommen werden muss, solange die behördliche Maßnahme nicht widerrufen, zurückgenommen, anderweit aufgehoben oder auf sonstige Weise erledigt ist (vgl. OVG NW, Urteil vom 1. Juni 1988 - 4 A 2752/85 - Juris, Rn. 12; zur Tatbestandswirkung vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1986 - 8 C 122/84 u. a. - Juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2013 - 2 EO 412/13
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass der entscheidenden Stelle die Bewertungsgrundlagen vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52/08 - BVerwGE 136, 36; vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 - BVerwGE 133, 13; und - 1 WB 59/08 - BVerwGE 133, 20; unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - Juris, Rn. 44 ff., m. w. N.).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2013 - 2 EO 412/13
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass der entscheidenden Stelle die Bewertungsgrundlagen vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52/08 - BVerwGE 136, 36; vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 - BVerwGE 133, 13; und - 1 WB 59/08 - BVerwGE 133, 20; unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - Juris, Rn. 44 ff., m. w. N.).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2013 - 2 EO 412/13
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass der entscheidenden Stelle die Bewertungsgrundlagen vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52/08 - BVerwGE 136, 36; vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 - BVerwGE 133, 13; und - 1 WB 59/08 - BVerwGE 133, 20; unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - Juris, Rn. 44 ff., m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.1988 - 4 A 2752/85
    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2013 - 2 EO 412/13
    Der Präsident des Landeskriminalamts und das Verwaltungsgericht hatten die Urkunden über das Bestehen der Laufbahnprüfung keiner inzidenten Prüfung zu unterziehen, weil dem damit dokumentierten bestandskräftigen Verwaltungsakt Tatbestandswirkung zukommt, d. h. seine Wirksamkeit ohne Rücksicht auf seine Rechtmäßigkeit vom Betroffenen sowie Gerichten und Behörden als gegeben hingenommen werden muss, solange die behördliche Maßnahme nicht widerrufen, zurückgenommen, anderweit aufgehoben oder auf sonstige Weise erledigt ist (vgl. OVG NW, Urteil vom 1. Juni 1988 - 4 A 2752/85 - Juris, Rn. 12; zur Tatbestandswirkung vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1986 - 8 C 122/84 u. a. - Juris, Rn. 27).
  • OVG Thüringen, 24.10.2014 - 2 EO 457/14

    Beförderungsauswahlentscheidung bei Auswahl nach den bekleideten Dienstposten und

    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass der entscheidenden Stelle die Bewertungsgrundlagen vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52/08 - BVerwGE 136, 36; vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 - BVerwGE 133, 13; und - 1 WB 59/08 - BVerwGE 133, 20; unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; Beschlüsse des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - Juris, Rn. 44 ff., m. w. N.; und vom 12. September 2013 - 2 EO 412/13 - Juris, Rn. 23 ff.).

    Auch der Bewerber, der in die eigentliche Auswahlentscheidung deshalb nicht einbezogen wird, weil der Dienstherr - zu Recht oder zu Unrecht - davon ausgeht, das Anforderungsprofil sei nicht erfüllt, hat den aus dem Bewerbungsverfahrensanspruch folgenden Anspruch auf die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen (vgl. Beschluss des Senats vom 12. September 2013 - 2 EO 412/13 - Juris, Rn. 26).

  • OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17

    Prüfung eines Verstoßes gegen das Arithmetisierungsverbot in einem

    (st. Senatsrechtsprechung; vgl. nur Beschluss vom 12. September 2013 - 2 EO 412/13 - Juris, Rn. 24, und Beschluss vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - Juris, Rn. 49).

    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass der entscheidenden Stelle die Bewertungsgrundlagen vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - Juris, Rn. 20 ff., und Senatsbeschluss vom 12. September 2013 - 2 EO 412/13- Juris, Rn. 22, jeweils m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 05.11.2014 - 2 EO 472/13

    Konkurrentenstreit bei gebündelten Dienstposten

    Allerdings ist auch bei einer bloßen Dienstpostenkonkurrenz der höhere Streitwert entsprechend Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung eines höherwertigen Statusamts anzusetzen, wenn die Auswahlentscheidung für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens die spätere Auswahl bei der Vergabe des Statusamts vorwegnimmt (vgl. Beschluss des Senats vom 12. September 2013 - 2 EO 412/13 - unveröffentlicht).
  • OVG Thüringen, 30.11.2017 - 2 EO 880/16

    Entfallen des Anordnungsgrund bei Konkurrentenstreit um Beförderungsdienstposten;

    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der nicht die Vergabe eines statusrechtlichen Amts, sondern lediglich die Besetzung eines Dienstpostens verhindert werden soll, ist ein Anordnungsgrund gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu bejahen, wenn die Auswahl für die Besetzung des Beförderungsdienstpostens die Auswahlentscheidung für eine nachfolgende Vergabe eines Amtes im statusrechtlichen Sinne vorverlagert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - Juris, Rn. 11 ff.; Beschlüsse des Senats vom 10. Januar 2012 - 2 EO 293/11 - Juris, Rn. 38 f.; vom 12. September 2013 - 2 EO 412/13 - Juris, Rn. 21).
  • OVG Thüringen, 18.04.2018 - 2 EO 152/18

    Untersagung der Besetzung einer Vertretungsprofessur im verwaltungsgerichtlichen

    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der nicht die Vergabe eines statusrechtlichen Amts, sondern lediglich die Besetzung eines Dienstpostens (Amt im konkret-funktionellen Sinne) verhindert werden soll, ist ein Anordnungsgrund gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren zu bejahen, wenn die Auswahl für die Besetzung des Beförderungsdienstpostens die Auswahlentscheidung für eine nachfolgende Vergabe eines Amtes im statusrechtlichen Sinne vorverlagert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - Juris, Rn. 11 ff.; Beschlüsse des Senats vom 10. Januar 2012 - 2 EO 293/11 - Juris, Rn. 38 f.; vom 12. September 2013 - 2 EO 412/13 - Juris, Rn. 21).
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